Kältetechnik für Gastronomie, Hotel & Betriebsverpflegung
Ascobloc
Kühltisch mit Eigenkühlung

CARPIGIANI
Turbomix 10

NordCap
Speiseeisvitrinen MILLENNIUM

Coldline
Pizza Kühltisch

HAGOLA

Viesmann

CoolCompact

Coldline

Ascobloc

CARPIGIANI

NordCap

Coldline

HAGOLA

Viesmann

CoolCompact

Coldline

Frostige Zeiten für klimaschädliche Kältemittel

"Wer frühzeitig handelt, kann Engpässen bei der Verfügbarkeit vorbeugen und den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen rechtzeitig planen.
Wir setzen bei sämtlichen Neuanlagen auf natürliche, klimafreundliche Kältemittel – etwa CO2, Propan oder Ammoniak. Damit erfüllen wir nicht nur die kommenden gesetzlichen Vorgaben, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz."
Mike Wilke
ETS-Flohr Kälteanlagenbaumeister
Die F-Gas-Verordnung sieht vor, dass bis 2030 schrittweise immer mehr klimaschädliche Kältemittel vom Markt verschwinden. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, riskiert ab Mitte 2026 Versorgungsengpässe oder gar Verbote.
Doch was bedeutet das konkret für den Betrieb?
ETS-Flohr plant und installiert zukunftssichere Kältetechnik, die sich nahtlos in den Küchenalltag integriert – von Einzelgeräten bis hin zu kompletten Verbundanlagen:
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Kühlschränke und Kühlkombinationen für mise en place & Tageslagerung
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Kühlregale und Kühltische für Ausgabe- und Produktionsbereiche
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Eisbereiter und Eismaschinen für Bar, Service und Bankett
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Kühlverbundanlagen mit energieeffizienten Außenkompressoren für große Küchen und Filialnetze
Alle Anlagen werden auf das passende natürliche Kältemittel abgestimmt und so konzipiert, dass Wartung, Energiebedarf und Betriebskosten langfristig im grünen Bereich bleiben.
Sie sind an moderner Kühltechnik interessiert, die schon heute den Anforderungen von morgen entspricht? Dann klicken Sie sich hier zu unseren Produkten.
Wichtige Daten im Überblick

Ab 1. Januar 2025 | Verbot von Frischkältemitteln mit einem GWP über 2.500 zur Wartung von Kälteanlagen
(Ausnahme: Militär und Anwendungen mit Temperaturen unter -50 °C). |
Ab 1. Januar 2026 | Verbot von Frischkältemitteln mit einem GWP über 2.500 für die Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen. |
Ab 1. Januar 2030 | Generelles Verbot von Kältemitteln mit GWP > 2.500, auch für recycelte Stoffe. |
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